Schutz- und Hygienekonzept der Boulderhalle Zugzwang
gültig ab 23.09.2021
Das Betreten der Anlagen ist nur gesunden Personen ohne Symptome, die auf Covid-19 schließen lassen, gestattet.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt, gilt in Innenräumen die 3G-Regel. Zugang haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler. Auch bereits 6-Jährige Vorschulkinder müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen.
Sobald die Corona Krankenhaus-Ampel auf rot springt, gilt die 2G Regel. D.h. Zuganag nur noch für Geimpfte und Genesene. Tests haben keine Gültigkeit mehr.
Die Kontrolle der 3G/2G Regel findet ausserhalb der öffentlichen Öffnungszeiten durch das Vier-Augen Prinzip statt.
Formulare zum Vier-Augenprinzip liegen in der Halle aus. Auszufüllen sind diese ab dem zweiten Besucher in der Halle. Es wird hier gegenseitig geprüft, ob beim anderen eine Bescheinigung zur Impfung, Genesung oder ein Covid-Test vorhanden sind. Die Formulare werden gegenseitig unterschrieben dann in den Briefkasten eingeworfen. Zur Kontrolle werden auch stichprobehaft Kontrollen durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen verwiesen:
Beim Betreten der Halle sind die Hände am Waschbecken zu waschen Grundsätzlich ggilt eine Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Boulderhalle sowie in den Räumen der Helmut Ott Halle (z.B. Toiletten).
Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist stets einzuhalten.
Der Mund-Nasenschutz kann während des Boulderns abgenommen werden. Er muss sofort nach Beendigung der Kletteraktivität wieder angebracht werden.
Für alle Anwesenden, die gerade nicht Bouldern ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgeschrieben.
Als Mund-Nasenschutz ist eine Maske nach dem FFP2 Standard zu nutzen. Masken minderwertiger Qualität dürfen nicht benutzt werden.
Auf der gesamten Anlage ist zwingend ein Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, wird nur eine eingeschränkte Anzahl an Personen Bouldern dürfen. Im Innenbereich sind nur 15 Personen erlaubt. Auf der Außenanlage 4 Personen.
Beim Bouldern ist bis auf Widerruf das Spotten zu unterlassen. Bitte bouldert mit den nötigen Sicherheitsreserven.
Empfehlung zum Tragen von Ringen, Uhren und Schmuck etc. beim Bouldern:
Durch das Tragen von Ringen, Unterarmschmuck und Armbanduhren sind die Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion nicht erfüllt, welche eine der grundlegenden Maßnahmen der Basishygiene darstellt. Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können dadurch zu einem Erregerreservoir werden. Beim Tragen von Ringen könnte sich auf den Händen eine erhöhte Trägerrate von Viren finden. Aber auch wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ringen nicht zu empfehlen.
Empfehlung des DAV zur Verwendung von Magnesia zur Verhinderung von Schmierinfektionen:
„Magnesia Alba“ als verbreitetes Hilfsmittel im Klettersport hat einen PH-Wert von mindestens 10. Im basischen Bereich sind Viren schon nach kurzer Expositionszeit nicht mehr nachweisbar. Als zusätzliche Maßnahme wird die Verwendung von Liquidchalk mit mindestens 70% Alkohol empfohlen. Laut IFSC Medical Commission (Medizinische Kommission des Internationalen Kletterverbands) ist Liquidchalk ab 70% Alkoholgehalt ein Desinfektionsmittel – eine zusätzliche Handdesinfektion ist damit gewährleistet. Eine Flasche Liquidchalk wird von der Bergsportabteilung am Rollcontainer bereitgestellt.
Die Bildung eines virusbelasteten Aerosols soll möglichst verhindert werden. Deshalb ist während des Boulderbetriebes die Türe und das Tor im Eingangsbereich stets offen zu halten.
Kletterschuhe können noch nicht ausgeliehen werden.
Allgemeine Hygienemaßnahmen: