Alle Mitglieder im Boulderverein Zugzwang e.V., die Daten über Einzelpersonen verarbeiten oder von diesen Daten Kenntnis erlangen, sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz, bzw. ab dem 25.05.2018, nach Art 32 (4) Datenschutzgrundverordnung zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Verpflichtung der Mitglieder auf das Datengeheimnis erfolgt bei Aufnahme in den Verein. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft fort. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis beinhaltet keinerlei Kundgabe eines Misstrauens gegenüber einzelnen Mitgliedern, sondern entspricht alleine den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO. Personenbezogene Daten sind alle Daten, in denen Einzelangaben über per-sönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder aus den Dateninhal-ten bestimmbaren Person, abgespeichert sind. Dazu gehören beispielsweise Adressen, Bankverbindungen, das Geburtsdatum, sowie die Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Das Datengeheimnis erfasst jede Form der Datenverarbeitung, wie:
Geschützt sind alle in Dateien gespeicherten Angaben, die sich auf eine bestimmte einzelne Person oder durch zusätzliches Wissen bestimmbare Einzel-person, beziehen. Keine Mitglied des Bouldervereins Zugzwang e.V. darf geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, anderen bekannt bzw. zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht für private Zwecke genutzt werden. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten der Sektion auf Datenträger, USB-Sticks oder mobile DV-Systeme (Notebooks) zu kopieren und diese Datenträger aus der Sektion herauszubringen. Auch die Anfertigung von Screenshots ist nicht zulässig. Das Verbot der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten gilt gleichermaßen für die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen, wie auch an andere Mitglieder des Bouldervereins Zugzwang e.V., die für die Erledigung ihrer Aufgaben diese Daten nicht benötigen. Verstöße gegen das Datengeheimnis können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Merkblatt zum Datengeheimnis.doc | 387 KB | |
Verfahrensbeschreibung Mitgliederverwaltung.xlsx | 14 KB |